Balkonkraftwerke in Deutschland: Vereinfachte Gesetzesbestimmungen für Mieter:innen
Der deutsche Bundestag fasst den Beschluss, dass Mieter:innen und Wohnungsbesitzer:innen künftig einfacher Balkonkraftwerke installieren können. Dadurch wird die Nutzung von Steckersolargeräten als privilegierte bauliche Veränderungen eingestuft, weswegen Vermieter:innen und Wohnungseigentümergemeinschaften diese nicht mehr ohne Weiteres blockieren können. Seit 16.10.2024 ist das Gesetz gültig.
Bisher war es für Mieter:innen notwendig, die ausdrückliche Zustimmung der Vermieterin bzw. des Vermieters einzuholen. Als Wohnungseigentümer oder -eigentümerin war die Genehmigung der Eigentümerschaft notwendig, die auch ohne sachlichem Grund verweigert werden konnte.
Im zweiten Quartal 2024 steig die Anzahl von installierten Balkonkraftwerken gegenüber dem bisherigen Rekord im gleichen Quartal 2023 um 52% an. Der Anmeldeprozess für Balkonkraftwerke wurde seit dem Vorjahr vereinfacht und die zulässige Wechselrichterleistung auf 800 Watt erhöht. Durch die neuen Bestimmungen wird erwartet, dass der Markt noch weiter anzieht.
Bisher war es für Mieter:innen notwendig, die ausdrückliche Zustimmung der Vermieterin bzw. des Vermieters einzuholen. Als Wohnungseigentümer oder -eigentümerin war die Genehmigung der Eigentümerschaft notwendig, die auch ohne sachlichem Grund verweigert werden konnte.
Im zweiten Quartal 2024 steig die Anzahl von installierten Balkonkraftwerken gegenüber dem bisherigen Rekord im gleichen Quartal 2023 um 52% an. Der Anmeldeprozess für Balkonkraftwerke wurde seit dem Vorjahr vereinfacht und die zulässige Wechselrichterleistung auf 800 Watt erhöht. Durch die neuen Bestimmungen wird erwartet, dass der Markt noch weiter anzieht.