CO2–Steuer: Erster Gesetzeskommentar bei MANZ erschienen!
Der erste Gesetzeskommentar zur neuen CO2–Steuer, verfasst von Univ.–Doz. Dr. Mag. Stephan Schwarzer (Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der WU Wien), RA Dr. Johannes Hartlieb, BSc und RAA Mag. Emil Nigmatullin beide Haslinger / Nagele Rechtanwälte GmbH.
"Von der neuen CO2–Steuer sind beinahe alle Unternehmen und Verbraucher:innen erfasst, die fossile Brennstoffe einsetzen. Der neue Gesetzeskommentar hilft allen Betroffenen, die komplexen Bestimmungen zu durchblicken und Entlastungen in Anspruch zu nehmen.", freut sich Univ. Doz. Mag. Dr. Stephan Schwarzer über die Erscheinung des Werks im juristischen Fachverlag MANZ.
Das neue Werk bietet eine Einführung zu Werdegang, Ausrichtung, Hauptinhalten und Grundsatzfragen des Gesetzes. Daneben entwickelt der Kommentar das Gesetz weiter, wo dieses Antworten vermissen lässt, und rückt Rechtsschutzfragen und Befreiungen im Lichte des Lenkungszwecks ins Zentrum. Nicht zuletzt werden Wege für das Zurückholen von Abgabenzahlungen bei Härtefällen und wegen Abwanderungsrisiken ausgeleuchtet, wobei das Fehlen von Durchführungsregeln von Quartal zu Quartal problematischer wird.
Der nationale Emissionshandel ("CO2–Steuer") erfasst alle Unternehmen und Verbraucher:innen, die nicht unter den europäischen Emissionshandel fallen und fossile Brennstoffe einsetzen. Das sind im Wesentlichen alle kleineren Industrieanlagen, Gewerbetreibenden, Transport– und sonstigen Dienstleistungsbetriebe und die Haushalte, wodurch das neue Gesetz eine erhebliche Breitenwirkung erzeugt. Zur Abgabe verpflichtet sind dabei jene Unternehmen, welche die fossilen Treibstoffe in Verkehr bringen, also Produzent:innen, Importeure, der Energiehandel und Tankstellen. Diese verpflichteten Unternehmen ("Handelsteilnehmer:innen") verrechnen ihren Kund:innen dann einen höheren Preis für die fossilen Brennstoffe. Dies macht die neue Abgabe zu einem Lenkungsinstrument.
"Von der neuen CO2–Steuer sind beinahe alle Unternehmen und Verbraucher:innen erfasst, die fossile Brennstoffe einsetzen. Der neue Gesetzeskommentar hilft allen Betroffenen, die komplexen Bestimmungen zu durchblicken und Entlastungen in Anspruch zu nehmen.", freut sich Univ. Doz. Mag. Dr. Stephan Schwarzer über die Erscheinung des Werks im juristischen Fachverlag MANZ.
Das neue Werk bietet eine Einführung zu Werdegang, Ausrichtung, Hauptinhalten und Grundsatzfragen des Gesetzes. Daneben entwickelt der Kommentar das Gesetz weiter, wo dieses Antworten vermissen lässt, und rückt Rechtsschutzfragen und Befreiungen im Lichte des Lenkungszwecks ins Zentrum. Nicht zuletzt werden Wege für das Zurückholen von Abgabenzahlungen bei Härtefällen und wegen Abwanderungsrisiken ausgeleuchtet, wobei das Fehlen von Durchführungsregeln von Quartal zu Quartal problematischer wird.
Der nationale Emissionshandel ("CO2–Steuer") erfasst alle Unternehmen und Verbraucher:innen, die nicht unter den europäischen Emissionshandel fallen und fossile Brennstoffe einsetzen. Das sind im Wesentlichen alle kleineren Industrieanlagen, Gewerbetreibenden, Transport– und sonstigen Dienstleistungsbetriebe und die Haushalte, wodurch das neue Gesetz eine erhebliche Breitenwirkung erzeugt. Zur Abgabe verpflichtet sind dabei jene Unternehmen, welche die fossilen Treibstoffe in Verkehr bringen, also Produzent:innen, Importeure, der Energiehandel und Tankstellen. Diese verpflichteten Unternehmen ("Handelsteilnehmer:innen") verrechnen ihren Kund:innen dann einen höheren Preis für die fossilen Brennstoffe. Dies macht die neue Abgabe zu einem Lenkungsinstrument.