Einlagerung abgebrannter Brennstäbe am AKW Brunsbüttel rechtswidrig
Die geplante Einlagerung abgebrannter Brennelemente aus dem Atomkraftwerk Brunsbüttel im dortigen ungenehmigten Zwischenlager, deklariert als so genannte „Bereitstellung„, ist rechtswidrig. Der zuständige Umweltminister Schleswig–Holsteins, Robert Habeck (Grüne), droht sich mit einer Zustimmung strafbar zu machen. Zu diesem Schluss kommt ein heute von Greenpeace veröffentlichtes Rechtsgutachten. Habeck hat bereits im Sommer 2016 angekündigt, Pläne des AKW–Betreibers Vattenfall zu akzeptieren, nach denen mehr als 500 hochradioaktive Brennelemente aus dem Reaktor im Zwischenlager auf dem AKW–Gelände untergebracht werden sollen. „Umweltminister Habeck ist dabei, die Interessen Vattenfalls über geltendes Recht und den Schutz der Bevölkerung zu stellen„, sagt Greenpeace–Atomexpertin Susanne Neubronner. „Der Atommüll ist im Zwischenlager nicht sicher. Das Umweltministerium versucht gerade, mit Taschenspielertricks ein Gerichtsurteil zu unterwandern.„
In Brunsbüttel droht gefährlicher Präzedenzfall
Um Vattenfall einen raschen Rückbau des stillgelegten AKWs zu ermöglichen, soll der Konzern die abgebrannten Brennelemente über einen Kniff doch auf dem Gelände lagern dürfen: der Umdeklarierung zur so genannten „Bereitstellung„ – eine Zwischenlagerung mit anderem Namen. Habeck unterstützt dieses Vorgehen.
Nach Auffassung des Verwaltungsrechtlers Dr. Ulrich Wollenteit missachtet der Umweltminister damit die aktuelle Rechtslage.
Nach Auffassung des Verwaltungsrechtlers Dr. Ulrich Wollenteit missachtet der Umweltminister damit die aktuelle Rechtslage.
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