Fragwürdige Vorgänge bei UVP Marchfeldkogel
Zu aus seiner Sicht abnormalen Vorgängen rund um die Umweltverträglichkeitsprüfung zum Deponieprojekt Marchfeldkogel nimmt nun der UVP Experte der Umweltorganisation VIRUS, Wolfgang Rehm Stellung: "Ich erinnere daran, dass es im bisherigen Verfahrensverlauf zu fragwürdigen Unvereinbarkeiten samt Plagiatsvorwürfen gekommen ist und beispiellos im Jänner 2014 eine mündliche Verhandlung erst vor Ort und vor versammelten Parteien plötzlich abgesagt wurde. Die Neuauflage jetzt mitten im Juli anzusetzen zeigt, dass man möglichst wenig Beteiligung haben möchte" .
Am 29. Jänner 2014 sorgte die kurzfristige Absage der von langer Hand vorbereiteten mündlichen Verhandlung zum Deponieprojekt Marchfeldkogel für Aufsehen. Eine stichhaltige Begründung dafür hätten laut VIRUS weder die Behörde noch die Projektwerberin gegeben. Rehm sieht hier einen Zusammenhang mit der Befangenheit des Sachverständigen für Luftschadstoffe: "Es war ans Licht gekommen, dass der Marchfeldkogel-Planer seine Ausarbeitung weitestgehend von jener des Autobahnprojekts S8 übernommen hatte. Der für die S8-Planung-Luft Verantwortliche wurde allerdings beim Marchfeldkogel zum Behördengutachter bestellt und hätte somit seine eigene Arbeit zu überprüfen gehabt, ein klassischer Fall von Befangenheit". In der Folge in den Medien erhobene Schutzbehauptungen lässt Rehm nicht gelten: "Dass die völlig verschiedenartigen Projekte im gleichen Gebiet situiert sind, erklärt noch lange nicht die bis in Formatierung und Details gehende weitestgehende Übereinstimmung der Berichte, das ist ebenso wenig als Bagatelle abzutun wie Behauptung des Sachverständigen, die Gutachten finde man im Internet.". Die Einreichunterlagen der S8 seien damals noch gar nicht allgemein zur Verfügung gestanden, die Öffentlichmachung erst im Sommer 2014 erfolgt. "Das Verkehrsministerium hat aufgepasst wie die Haftelmacher, dass die Unterlagen ja nicht vorher rausgehen, wir, die wir uns mit der S8 im besonderen Maße beschäftigen, hatten sie ebenso wenig, wie ja nicht einmal die gesetzlich vorgesehene Weiterleitung an Umweltministerium und Umweltanwalt erfolgt ist. Die Weitergabe der so prominent ins Marchfeldkogelprojekt übernommenen Unterlagen kann also nur auf anderem Wege und wohl unter der Hand erfolgt sein," schließt Rehm. Eine restlose Aufklärung dieser Angelegenheit sei bis heute ausständig, laut den VIRUS vorliegenden Informationen habe sich die Behörde beim Land Niederösterreich nun aber offenbar veranlasst gesehen, den Gutachter auszutauschen. "Offenbar sieht man nun hinreichend Gras über die Angelegenheit gewachsen, um das vorübergehend stillgelegte Verfahren wieder fortzuführen", so Rehm. Dass die Verhandlung nun ausgerechnet am 15. Juli angesetzt worden sei, wäre wenig bürgernah und eine Provokation. Schließlich dürfe auch nicht vergessen werden, dass es sich trotz der anfänglichen Betonung der Landschaftsgestaltung um ein riesiges Deponieprojekt handelt, das mit beträchtlichen Umweltbelastungen verbunden ist. Die Auseinandersetzung darum werde noch nicht so schnell abgeschlossen sein. "Die kommende mündliche Verhandlung ist nur ein Zwischenschritt, das UVP-Verfahren wird jedenfalls noch länger dauern", so UVP-Experte Rehm abschließend.
Am 29. Jänner 2014 sorgte die kurzfristige Absage der von langer Hand vorbereiteten mündlichen Verhandlung zum Deponieprojekt Marchfeldkogel für Aufsehen. Eine stichhaltige Begründung dafür hätten laut VIRUS weder die Behörde noch die Projektwerberin gegeben. Rehm sieht hier einen Zusammenhang mit der Befangenheit des Sachverständigen für Luftschadstoffe: "Es war ans Licht gekommen, dass der Marchfeldkogel-Planer seine Ausarbeitung weitestgehend von jener des Autobahnprojekts S8 übernommen hatte. Der für die S8-Planung-Luft Verantwortliche wurde allerdings beim Marchfeldkogel zum Behördengutachter bestellt und hätte somit seine eigene Arbeit zu überprüfen gehabt, ein klassischer Fall von Befangenheit". In der Folge in den Medien erhobene Schutzbehauptungen lässt Rehm nicht gelten: "Dass die völlig verschiedenartigen Projekte im gleichen Gebiet situiert sind, erklärt noch lange nicht die bis in Formatierung und Details gehende weitestgehende Übereinstimmung der Berichte, das ist ebenso wenig als Bagatelle abzutun wie Behauptung des Sachverständigen, die Gutachten finde man im Internet.". Die Einreichunterlagen der S8 seien damals noch gar nicht allgemein zur Verfügung gestanden, die Öffentlichmachung erst im Sommer 2014 erfolgt. "Das Verkehrsministerium hat aufgepasst wie die Haftelmacher, dass die Unterlagen ja nicht vorher rausgehen, wir, die wir uns mit der S8 im besonderen Maße beschäftigen, hatten sie ebenso wenig, wie ja nicht einmal die gesetzlich vorgesehene Weiterleitung an Umweltministerium und Umweltanwalt erfolgt ist. Die Weitergabe der so prominent ins Marchfeldkogelprojekt übernommenen Unterlagen kann also nur auf anderem Wege und wohl unter der Hand erfolgt sein," schließt Rehm. Eine restlose Aufklärung dieser Angelegenheit sei bis heute ausständig, laut den VIRUS vorliegenden Informationen habe sich die Behörde beim Land Niederösterreich nun aber offenbar veranlasst gesehen, den Gutachter auszutauschen. "Offenbar sieht man nun hinreichend Gras über die Angelegenheit gewachsen, um das vorübergehend stillgelegte Verfahren wieder fortzuführen", so Rehm. Dass die Verhandlung nun ausgerechnet am 15. Juli angesetzt worden sei, wäre wenig bürgernah und eine Provokation. Schließlich dürfe auch nicht vergessen werden, dass es sich trotz der anfänglichen Betonung der Landschaftsgestaltung um ein riesiges Deponieprojekt handelt, das mit beträchtlichen Umweltbelastungen verbunden ist. Die Auseinandersetzung darum werde noch nicht so schnell abgeschlossen sein. "Die kommende mündliche Verhandlung ist nur ein Zwischenschritt, das UVP-Verfahren wird jedenfalls noch länger dauern", so UVP-Experte Rehm abschließend.