GLOBAL 2000: Handel mit GVO darf nicht der WTO überlassen werden
Wien (10. September 2003). Am Donnerstag, 11.9.2003, tritt das Protokoll über die Biologische Sicherheit (Biosafety Protokoll = Cartagena Protokoll) in Kraft, das den grenzüberschreitenden Handel mit "lebenden gentechnisch veränderten Organismen" (GVO) regelt. Das österreichische Parlament hat bereits 2002 das Biosafety Protokoll ratifiziert. „Mit der Klage der USA gegen die EU im Gentechnikstreit steht das Biosafety Protokoll jedoch schon vor dem Inkrafttreten auf dem Prüfstand. Da das Protokoll nicht ausdrücklich über internationalem Handelsrecht steht, könnte die WTO das gesamte Protokoll mit ihrem Schiedsspruch aushebeln„, warnt Agrarexpertin Iris Strutzmann, GLOBAL 2000. Die USA haben bereits im Vorfeld verhindert, dass im Biosafety Protokoll die Vorrangstellung gegenüber WTO–Recht verankert wird. „Obwohl die USA die Konvention zur Biologischen Vielfalt, der Grundlage des Biosafety Protokolls, niemals unterzeichnet haben, waren sie bei allen Verhandlungen stark vertreten, um ihre Gentech–Interessen unterzubringen. Sollten sie die Klage im WTO–Gentechstreit gewinnen, ist das Biosafety Protokoll unwirksam„, so Strutzmann. „Landwirtschaftsminister Pröll steht jetzt bei den WTO–Verhandlungen in Cancun in der Pflicht, für die Wirksamkeit des Biosafety Protokolls zu sorgen. Es gilt in Cancun die Chance zu nutzen, den internationalen Umweltabkommen Vorrang gegenüber WTO–Recht einzuräumen.„
Das Biosafety Protokoll soll Staaten vor aufgezwungenen GVO schützen. „Im Rahmen des Biosafety Protokolls kann ein Land die Einfuhr von GVO verbieten, wenn plausible Zweifel an der Sicherheit für Umwelt, biologische Vielfalt und menschliche Gesundheit bestehen. Die WTO dagegen verlangt wissenschaftliche Beweise über die Gefahren von GVO für Umwelt und Gesundheit, um den Import zu verbieten. Bei der derzeitigen Forschung im Gentechnikbereich wird jedoch die Risikobewertung kaum berücksichtigt„, so die Kritik Strutzmanns. Das Biosafety Protokoll ist ein Folgeabkommen der 1992 in Rio unterzeichneten Konvention über die Biologische Vielfalt. Darin sind Maßnahmen vorgesehen, um die genetischen Ressourcen vor möglichen Gefahren zu schützen, die mit der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen verbunden sein können. Es ist ein internationales Abkommen, in dem erstmals völkerrechtlich verbindliche Regeln für den grenzüberschreitenden Handel mit GVO enthalten sind.
Weitere Informationen: GLOBAL 2000, Andreas Baur, Iris Strutzmann
Telefon: +43/1/812 57 30–18 oder 0664/103 24 23
Das Biosafety Protokoll soll Staaten vor aufgezwungenen GVO schützen. „Im Rahmen des Biosafety Protokolls kann ein Land die Einfuhr von GVO verbieten, wenn plausible Zweifel an der Sicherheit für Umwelt, biologische Vielfalt und menschliche Gesundheit bestehen. Die WTO dagegen verlangt wissenschaftliche Beweise über die Gefahren von GVO für Umwelt und Gesundheit, um den Import zu verbieten. Bei der derzeitigen Forschung im Gentechnikbereich wird jedoch die Risikobewertung kaum berücksichtigt„, so die Kritik Strutzmanns. Das Biosafety Protokoll ist ein Folgeabkommen der 1992 in Rio unterzeichneten Konvention über die Biologische Vielfalt. Darin sind Maßnahmen vorgesehen, um die genetischen Ressourcen vor möglichen Gefahren zu schützen, die mit der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen verbunden sein können. Es ist ein internationales Abkommen, in dem erstmals völkerrechtlich verbindliche Regeln für den grenzüberschreitenden Handel mit GVO enthalten sind.
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