Licht aus im Windpark: Wind–Branche begrüßt Gesetzesantrag
St. Pölten – Die Einführung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung und damit die Minimierung des nächtlichen Blinklichts in Windparks ist aus Sicht der Windbranche ein wichtiger Schritt für die Akzeptanz und damit auch für einen raschen weiteren Windkraftausbaus. „Die Windbranche begrüßt diese Initiative außerordentlich, durch die das Blinklicht von Windrädern auf ein Minimum reduziert werden könnte“, freut sich Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft, und hofft auf ein baldiges nächtliches verdunkeln der Windparks in Österreich.
Seit etwa 10 Jahren arbeiten die Wind–Branche und die Politik gemeinsam an einer Regelung für die sogenannte bedarfsgerechte Nachkennzeichnung. Damit könnte erreicht werden, dass die roten Blinklichter im Windpark bei Nacht 99 % der Zeit ausgeschaltet bleiben. Die Nachtkennzeichnung von Windrädern ist nötig, um Flugobjekte, die in der Nacht und bei schlechter Sicht unterwegs sind, auf die Windräder aufmerksam zu machen und somit Kollisionen zu vermeiden. Nun wurde von ÖVP und Grünen ein entsprechender Antrag für eine Novelle des Luftfahrtgesetzes mit der Möglichkeit der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung eingebracht, der im März im Nationalrat behandelt werden soll. Damit wird die rechtliche Grundlage geschaffen, dass Windräder nur mehr dann die Nachtkennzeichnung aktivieren müssen, wenn sich ein Flugobjekt dem Windpark nähert. „Die Windbranche begrüßt diese Initiative, durch die die Lichtemissionen von Windrädern auf ein Minimum reduziert werden können“, erklärt Moidl: „Mit dem Beschluss im Verkehrsausschuss sind wir der Umsetzung der bedarfsgerechten Nachkennzeichnung wieder einen Schritt näher gekommen.“
Blinklichter werden 99 % der Zeit ausgeschaltet
Derzeit ist das Dauerblinken in der Nacht noch gesetzlich verpflichtend. Es dient der Flugverkehrssicherheit insbesondere für Kleinflugzeuge, die auf einer niedrigeren Flughöhe unterwegs sind als etwa Passagiermaschienen. Künftig soll die Nachkennzeichnung von Windparks nur mehr dann aktiviert werden, wenn sich auch tatsächlich ein Flugzeug in der Nähe des Windparks befindet. Damit schließt Österreich zu anderen Ländern auf, in denen es bereits ähnliche Systeme gibt. In Deutschland etwa können seit 2015 Windparks mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung ausgestattet werden. Auch in den Niederlanden ist der Einsatz dieser Technologie bereits möglich. Während in beiden Staaten auf dezentrale Systeme gesetzt wird, die der Betreiber des Windparks installieren und betreiben muss, ist in Österreich eine zentrale Steuerung durch die Flugsicherung der Austro Control über ein Online–Signal geplant, die die Blinklichter automatisiert aus– und einschalten wird. Bis die Lichter in den Windparks aber tatsächlich ausgeschaltet werden, sind noch ein paar Schritte zu erledigen. Nach dem Beschluss der Novelle im Nationalrat und Bundesrat braucht es etwa auch noch eine Luftfahrtsverordnung und Änderungen bei den Genehmigungen der Windparks.
Zustimmung zu Windkraft–Ausbau ist weiter auf hohem Niveau
„Eine klare Mehrheit der österreichischen Bevölkung befürwortet den Ausbau der Windkraft. Mit der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung wäre wieder eine Hürde für die Akzeptanz aus dem Weg geräumt“, freut sich Moidl über die kommende Möglichkeit der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung auch in Österreich.
Hintergrund bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung
Seit etwa 10 Jahren arbeiten die Wind–Branche und die Politik gemeinsam an einer Regelung für die sogenannte bedarfsgerechte Nachkennzeichnung. Damit könnte erreicht werden, dass die roten Blinklichter im Windpark bei Nacht 99 % der Zeit ausgeschaltet bleiben. Die Nachtkennzeichnung von Windrädern ist nötig, um Flugobjekte, die in der Nacht und bei schlechter Sicht unterwegs sind, auf die Windräder aufmerksam zu machen und somit Kollisionen zu vermeiden. Nun wurde von ÖVP und Grünen ein entsprechender Antrag für eine Novelle des Luftfahrtgesetzes mit der Möglichkeit der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung eingebracht, der im März im Nationalrat behandelt werden soll. Damit wird die rechtliche Grundlage geschaffen, dass Windräder nur mehr dann die Nachtkennzeichnung aktivieren müssen, wenn sich ein Flugobjekt dem Windpark nähert. „Die Windbranche begrüßt diese Initiative, durch die die Lichtemissionen von Windrädern auf ein Minimum reduziert werden können“, erklärt Moidl: „Mit dem Beschluss im Verkehrsausschuss sind wir der Umsetzung der bedarfsgerechten Nachkennzeichnung wieder einen Schritt näher gekommen.“
Blinklichter werden 99 % der Zeit ausgeschaltet
Derzeit ist das Dauerblinken in der Nacht noch gesetzlich verpflichtend. Es dient der Flugverkehrssicherheit insbesondere für Kleinflugzeuge, die auf einer niedrigeren Flughöhe unterwegs sind als etwa Passagiermaschienen. Künftig soll die Nachkennzeichnung von Windparks nur mehr dann aktiviert werden, wenn sich auch tatsächlich ein Flugzeug in der Nähe des Windparks befindet. Damit schließt Österreich zu anderen Ländern auf, in denen es bereits ähnliche Systeme gibt. In Deutschland etwa können seit 2015 Windparks mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung ausgestattet werden. Auch in den Niederlanden ist der Einsatz dieser Technologie bereits möglich. Während in beiden Staaten auf dezentrale Systeme gesetzt wird, die der Betreiber des Windparks installieren und betreiben muss, ist in Österreich eine zentrale Steuerung durch die Flugsicherung der Austro Control über ein Online–Signal geplant, die die Blinklichter automatisiert aus– und einschalten wird. Bis die Lichter in den Windparks aber tatsächlich ausgeschaltet werden, sind noch ein paar Schritte zu erledigen. Nach dem Beschluss der Novelle im Nationalrat und Bundesrat braucht es etwa auch noch eine Luftfahrtsverordnung und Änderungen bei den Genehmigungen der Windparks.
Zustimmung zu Windkraft–Ausbau ist weiter auf hohem Niveau
„Eine klare Mehrheit der österreichischen Bevölkung befürwortet den Ausbau der Windkraft. Mit der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung wäre wieder eine Hürde für die Akzeptanz aus dem Weg geräumt“, freut sich Moidl über die kommende Möglichkeit der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung auch in Österreich.
Hintergrund bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung