Maßnahmen gegen die Erhöhung des EURATOM–Kreditrahmens
"Die EU soll in den östlichen Nachbarländern die Förderungen für Energieeffizienz und Erneuerbare ausbauen, anstatt den EURATOM–Kreditrahmen zu erhöhen", fordern die Atombeauftragten von Wien, Salzburg, Vorarlberg, Nieder– und Oberösterreich, in einem gemeinsamen Brief an Bundesminister Grasser. Das gemeinsame Schreiben wurde von der Wiener Umweltanwaltschaft initiiert und bereits Ende April beim Bundesminister eingebracht. Im Rahmen der Debatte um die Erhöhung der EURATOM–Kredite sollte der Finanzminister diese Forderungen in den entsprechenden EU–Gremien, als PositionÖsterreichs, einbringen.
Zwtl.: EU–Förderungen für Erneuerbare Energien
"Gerade in einer Phase, wo die Atomlobby argumentiert, dass nur die Kernenergie einen ausreichenden Klimaschutz durch entsprechende CO2–Einsparung gewährleistet, muss Österreich die Optionen "Erneuerbare Energien" und "Energiesparmaßnahmen" klar hervorstreichen und auf eine höhere Attraktivität von EU–Förderungen hinarbeiten", betont die Wiener Umweltanwältin Dr. Andrea Schnattinger.
Im letzten Jahrzehnt gab es große technologische Fortschritte in diesem Bereich. Die Potentiale zur Einsparung von Energie, etwa durch industrielle Kraft–Wärme–Kopplungen oder Wärmedämm–Maßnahmen im Gebäudebereich, sind in den östlichen Nachbarländernüberdurchschnittlich hoch. Auch die Verwertung von Biomasse oder die Nutzung von thermischer Solarenergie weisen in vielen dieser Staaten große Potentiale auf.
Die Schaffung eines neuen unbürokratischen Förderungsinstruments, um in den Beitrittskandidatenländern sowie den Drittstaaten Armenien, Russland und Ukraine Energiesparmaßnahmen und Erneuerbare Energien zu fördern, könnte hier einen wichtigen Impuls in die richtige Richtung setzen. Alle diese Staaten sind derzeit berechtigt, Euratom–Anleihen zur Verbesserung der Sicherheit und des Wirkungsgrades von Kernkraftanlagen aufzunehmen. Die Anleihe–Bedingungen sind nicht auf in Betrieb befindliche Kernanlagen eingeschränkt. Somit können auch günstige Kredite für in Bau befindliche Kernreaktoren angefordert werden und es kommt zu einer direkten Förderung des Kernenergieausbaus.
Zwtl.: Schließung der Atomreaktoren mit Euratom–Geldern
"Die Atomenergie ist eine nicht nachhaltige Risikotechnologie, die auch nach einem halben Jahrhundert ihr gravierendes Abfallproblem nicht lösen konnte. Erneuerbare Energie macht unabhängig von Rohstoffimporten, ist umweltgerecht, klimaschonend, schafft Arbeitsplätze und muss nicht teuer sein. Die geplanten 1–2 Milliarden Euro für die Euratom–Krediterhöhung wären auf diesem Sektor viel besser investiert", sind sich die Atombeauftragten einig.
"Zusätzlich zur Umlenkung der Kredite zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien muss Österreich in den konkreten Euratom–Verhandlungen darauf bestehen, dass Euratom–Kredite zukünftig vor allem für die Schließung von Atomreaktoren vergeben werden. Auch in die Verbesserung der Sicherheit, unter gleichzeitiger verbindlicher Festlegung des frühestmöglichen Schließungsdatums für alte Kernkraftwerke – jedoch keinesfalls zum Bau von neuen Anlagen – könnten die Förderungen investiert werden", fordert die Wiener Umweltanwaltschaft.
Der Brief der Atombeauftragten an Bundesminister Grasser ist unter http://www.wien.at/wua/pdf/grasserbrief.pdf im Internet nachzulesen. (Schluss) ru
Rückfragehinweis: PID–Rathauskorrespondenz: http://www.wien.at/vtx/vtx–rk–xlink/ Dr. Andrea Schnattinger Wiener Umweltanwältin Tel.: 37979/88981 DW Romana Uhyrek Wiener Umweltanwaltschaft Tel.: 37979 /88985 mailto:uhr@wua.magwien.gv.at
*** OTS–ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER
VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***
OTS0063 2003–07–17/10:58
Zwtl.: EU–Förderungen für Erneuerbare Energien
"Gerade in einer Phase, wo die Atomlobby argumentiert, dass nur die Kernenergie einen ausreichenden Klimaschutz durch entsprechende CO2–Einsparung gewährleistet, muss Österreich die Optionen "Erneuerbare Energien" und "Energiesparmaßnahmen" klar hervorstreichen und auf eine höhere Attraktivität von EU–Förderungen hinarbeiten", betont die Wiener Umweltanwältin Dr. Andrea Schnattinger.
Im letzten Jahrzehnt gab es große technologische Fortschritte in diesem Bereich. Die Potentiale zur Einsparung von Energie, etwa durch industrielle Kraft–Wärme–Kopplungen oder Wärmedämm–Maßnahmen im Gebäudebereich, sind in den östlichen Nachbarländernüberdurchschnittlich hoch. Auch die Verwertung von Biomasse oder die Nutzung von thermischer Solarenergie weisen in vielen dieser Staaten große Potentiale auf.
Die Schaffung eines neuen unbürokratischen Förderungsinstruments, um in den Beitrittskandidatenländern sowie den Drittstaaten Armenien, Russland und Ukraine Energiesparmaßnahmen und Erneuerbare Energien zu fördern, könnte hier einen wichtigen Impuls in die richtige Richtung setzen. Alle diese Staaten sind derzeit berechtigt, Euratom–Anleihen zur Verbesserung der Sicherheit und des Wirkungsgrades von Kernkraftanlagen aufzunehmen. Die Anleihe–Bedingungen sind nicht auf in Betrieb befindliche Kernanlagen eingeschränkt. Somit können auch günstige Kredite für in Bau befindliche Kernreaktoren angefordert werden und es kommt zu einer direkten Förderung des Kernenergieausbaus.
Zwtl.: Schließung der Atomreaktoren mit Euratom–Geldern
"Die Atomenergie ist eine nicht nachhaltige Risikotechnologie, die auch nach einem halben Jahrhundert ihr gravierendes Abfallproblem nicht lösen konnte. Erneuerbare Energie macht unabhängig von Rohstoffimporten, ist umweltgerecht, klimaschonend, schafft Arbeitsplätze und muss nicht teuer sein. Die geplanten 1–2 Milliarden Euro für die Euratom–Krediterhöhung wären auf diesem Sektor viel besser investiert", sind sich die Atombeauftragten einig.
"Zusätzlich zur Umlenkung der Kredite zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien muss Österreich in den konkreten Euratom–Verhandlungen darauf bestehen, dass Euratom–Kredite zukünftig vor allem für die Schließung von Atomreaktoren vergeben werden. Auch in die Verbesserung der Sicherheit, unter gleichzeitiger verbindlicher Festlegung des frühestmöglichen Schließungsdatums für alte Kernkraftwerke – jedoch keinesfalls zum Bau von neuen Anlagen – könnten die Förderungen investiert werden", fordert die Wiener Umweltanwaltschaft.
Der Brief der Atombeauftragten an Bundesminister Grasser ist unter http://www.wien.at/wua/pdf/grasserbrief.pdf im Internet nachzulesen. (Schluss) ru
Rückfragehinweis: PID–Rathauskorrespondenz: http://www.wien.at/vtx/vtx–rk–xlink/ Dr. Andrea Schnattinger Wiener Umweltanwältin Tel.: 37979/88981 DW Romana Uhyrek Wiener Umweltanwaltschaft Tel.: 37979 /88985 mailto:uhr@wua.magwien.gv.at
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