Paukenschlag: OÖ Naturschutzgesetz mutmaßlich verfassungswidrig
Wien- Auf die Beschwerde gegen die Abweisung der aufschiebenden Wirkung betreffend die Gasbohrung am Naturschutzgebiet Jaidhaus liegt nun eine schriftliche Reaktion des OÖ Landesverwaltungsgerichts vor: In einem Normprüfungsverfahren an den Verfassungsgerichtshof wird die Sichtweise der NGOs unterstützt, dass der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden gegen das Verfassungsrecht verstößt, da er die Kriterien zur Wahrung des Rechtsstaatsprinzips nicht erfülle. Die Probebohrung nahe des Nationalparks Kalkalpen wurde trotz nicht rechtskräftigen Bescheides und eines laufenden Beschwerdeverfahrens durchgeführt. Umweltdachverband und Naturschutzbund Österreich hatten deshalb am 20. Februar beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde eingebracht.
Schwerwiegende Beeinträchtigung der Umwelt zu befürchten
„Die rechtswidrige Ausschaltung einer aufschiebenden Wirkung könnte irreversible Schäden für Flora und Fauna in einem der hochwertigsten und artenreichsten Naturgebiete Österreichs verursachen, obwohl über die Rechtskonformität des Genehmigungsbescheides nicht abschließend entschieden wurde. Im Falle der Aufhebung des § 43a OÖ Naturschutzgesetz durch den Verfassungsgerichtshof fußt die Genehmigung der Gasprobebohrung auf einer verfassungswidrigen Grundlage, weshalb die bisher erfolgten Eingriffe nicht hätten stattfinden dürfen. Dieser Missstand im OÖ Naturschutzgesetz ist unverzüglich zu beheben, damit derartige Eingriffe nicht mehr erfolgen können und ein effektiver Rechtsschutz im Sinne der Aarhus-Konvention gewährleistet wird“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes. „Die Bohrungstätigkeiten in Molln wurden inzwischen ohne nachvollziehbare Ergebnisse vorläufig eingestellt. Allerdings ist zu befürchten, dass seitens der australisch-österreichischen ADX dort sowie an weiteren sensiblen Standorten nahe des Nationalparks Kalkalpen weitere Bohrungen geplant sind. Eine Sanierung des ÖO Naturschutzgesetzes muss jetzt raschestmöglich weitere Naturzerstörungen verhindern!“, betont Thomas Wrbka, Präsident des Naturschutzbundes Österreich.
Schwerwiegende Beeinträchtigung der Umwelt zu befürchten
„Die rechtswidrige Ausschaltung einer aufschiebenden Wirkung könnte irreversible Schäden für Flora und Fauna in einem der hochwertigsten und artenreichsten Naturgebiete Österreichs verursachen, obwohl über die Rechtskonformität des Genehmigungsbescheides nicht abschließend entschieden wurde. Im Falle der Aufhebung des § 43a OÖ Naturschutzgesetz durch den Verfassungsgerichtshof fußt die Genehmigung der Gasprobebohrung auf einer verfassungswidrigen Grundlage, weshalb die bisher erfolgten Eingriffe nicht hätten stattfinden dürfen. Dieser Missstand im OÖ Naturschutzgesetz ist unverzüglich zu beheben, damit derartige Eingriffe nicht mehr erfolgen können und ein effektiver Rechtsschutz im Sinne der Aarhus-Konvention gewährleistet wird“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes. „Die Bohrungstätigkeiten in Molln wurden inzwischen ohne nachvollziehbare Ergebnisse vorläufig eingestellt. Allerdings ist zu befürchten, dass seitens der australisch-österreichischen ADX dort sowie an weiteren sensiblen Standorten nahe des Nationalparks Kalkalpen weitere Bohrungen geplant sind. Eine Sanierung des ÖO Naturschutzgesetzes muss jetzt raschestmöglich weitere Naturzerstörungen verhindern!“, betont Thomas Wrbka, Präsident des Naturschutzbundes Österreich.
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