Scheitert Erneuerbares-Gas-Gesetz an Last-Minute-Falschinformationen?
Wien - Angesichts der äußerst kritischen Hochwassersituation in weiten Teilen Österreichs zeigt sich wieder einmal die Dringlichkeit, mit der dem Klimawandel entgegengetreten werden muss. Betrachtet man dann auch noch die Unsicherheiten in der künftigen Gasversorgung, scheint an einem Gesetz kein Weg vorbeizuführen: dem Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG). Dieses würde nicht nur signifikant zur heimischen Energiewende und damit auch dem Klimaschutz beitragen, sondern auch zur deutlichen Erhöhung der österreichischen Energieversorgungssicherheit.
Umso verwunderlicher ist, dass es trotz der Einigung innerhalb der Regierung sowie der zustimmenden Haltung von NEOS und mittlerweile auch der SPÖ möglicherweise keine Beschlussfassung dieses so wichtigen Gesetzes geben könnte.
Interessant erscheint vor allem, dass parteinahe Organisationen, die ausgerechnet Parteien nahestehen, die eigentlich bereits ihre Zustimmung zum EGG kundgetan haben, nun auf den letzten Metern intensiv gegen eine Beschlussfassung mobil machen - und das zu allem Überfluss auch noch mit unzutreffenden Behauptungen.
Die unerwartete Debatte kurz vor dem ursprünglich erwarteten Gesetzesbeschluss soll an diesem Punkt nun durch die notwendige Versachlichung rasch wieder beendet und das EGG in Kürze beschlossen werden:
Die Regierung hat sich schon vor längerer Zeit darauf geeinigt, das EGG beschließen zu wollen und hat zu diesem Zwecke bereits im Februar 2024 einen Gesetzesentwurf an das Parlament übermittelt.
NEOS hat dem Gesetz bereits in der Plenarsitzung des Nationalrates am 4. Juli 2024 zugestimmt. Um der SPÖ entgegenzukommen wurde zur Abfederung erhöhter Kosten von Endverbrauchern der § 11 von einer „Kann“ zu einer „Muss“-Bestimmung umformuliert. Bezüglich des Einsatzes von Mais in Biogasanlagen wurde ein verbindlicher Ausstiegspfad festgelegt. In der ORF Sendung „Wahl 24 - Konfrontation“ am 5. September antwortete SPÖ-Parteiobmann Andreas Babler auf die Frage, ob die SPÖ dem EGG zustimmen werde: „Ja, wir werden zustimmen.“
Die Mehrkosten durch die Energiekrise infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine betrugen für Industrie-, Gewerbe- und Stromproduktionsunternehmen über 6 Milliarden Euro im Jahr 2022. Die Mehrkosten für heimisches erneuerbares Gas dagegen würden lediglich 0,2 Milliarden Euro im Zieljahr 2030 ausmachen. Somit stellen heimische erneuerbare Gase eine volkswirtschaftlich sinnvolle Alternative zu fossilem Gas aus unsicheren Quellen dar.
Im EGG sind neben erneuerbaren Gasen auch sogenannte „rezyklierte Gase“ (wie z.B. in der VOEST) enthalten. Diese können bis zu einem Ausmaß von 0,325 TWh im Jahr 2030 angerechnet werden. Erneuerbares Gas, welches in bis zum 31. Dezember 2023 in Betrieb befindlichen Anlagen (wie z.B. in der Papierindustrie) erzeugt wurde, ist ebenfalls anrechenbar, und zwar im Ausmaß von 0,14 TWh. Zudem lag das zuerst angepeilte Mengenziel bei über 10 TWh. Damit wurde im Verhandlungsverlauf auf entsprechende Forderungen der Industrie eingegangen.
Einer Beschlussfassung sollte somit kein inhaltlicher Grund entgegenstehen. Eine faktische Beschlussfassung in dieser Legislaturperiode wiederum ist auch trotz der knappen Zeit bis zur Wahl noch möglich. „Alle Parteien sind nun gefordert, das EGG rasch zu beschließen. Es gibt keinen Platz für Ausreden mehr. Wird das EGG aufgrund des Rückziehers einer oder mehrerer Parteien nicht beschlossen, ist einzig und allein nicht vorhandener Wille ausschlaggebend. Und wie kann man als Wähler am 29. September eine Partei wählen, auf deren Wort kein Verlass ist?“
Umso verwunderlicher ist, dass es trotz der Einigung innerhalb der Regierung sowie der zustimmenden Haltung von NEOS und mittlerweile auch der SPÖ möglicherweise keine Beschlussfassung dieses so wichtigen Gesetzes geben könnte.
Interessant erscheint vor allem, dass parteinahe Organisationen, die ausgerechnet Parteien nahestehen, die eigentlich bereits ihre Zustimmung zum EGG kundgetan haben, nun auf den letzten Metern intensiv gegen eine Beschlussfassung mobil machen - und das zu allem Überfluss auch noch mit unzutreffenden Behauptungen.
Die unerwartete Debatte kurz vor dem ursprünglich erwarteten Gesetzesbeschluss soll an diesem Punkt nun durch die notwendige Versachlichung rasch wieder beendet und das EGG in Kürze beschlossen werden:
Die Regierung hat sich schon vor längerer Zeit darauf geeinigt, das EGG beschließen zu wollen und hat zu diesem Zwecke bereits im Februar 2024 einen Gesetzesentwurf an das Parlament übermittelt.
NEOS hat dem Gesetz bereits in der Plenarsitzung des Nationalrates am 4. Juli 2024 zugestimmt. Um der SPÖ entgegenzukommen wurde zur Abfederung erhöhter Kosten von Endverbrauchern der § 11 von einer „Kann“ zu einer „Muss“-Bestimmung umformuliert. Bezüglich des Einsatzes von Mais in Biogasanlagen wurde ein verbindlicher Ausstiegspfad festgelegt. In der ORF Sendung „Wahl 24 - Konfrontation“ am 5. September antwortete SPÖ-Parteiobmann Andreas Babler auf die Frage, ob die SPÖ dem EGG zustimmen werde: „Ja, wir werden zustimmen.“
Die Mehrkosten durch die Energiekrise infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine betrugen für Industrie-, Gewerbe- und Stromproduktionsunternehmen über 6 Milliarden Euro im Jahr 2022. Die Mehrkosten für heimisches erneuerbares Gas dagegen würden lediglich 0,2 Milliarden Euro im Zieljahr 2030 ausmachen. Somit stellen heimische erneuerbare Gase eine volkswirtschaftlich sinnvolle Alternative zu fossilem Gas aus unsicheren Quellen dar.
Im EGG sind neben erneuerbaren Gasen auch sogenannte „rezyklierte Gase“ (wie z.B. in der VOEST) enthalten. Diese können bis zu einem Ausmaß von 0,325 TWh im Jahr 2030 angerechnet werden. Erneuerbares Gas, welches in bis zum 31. Dezember 2023 in Betrieb befindlichen Anlagen (wie z.B. in der Papierindustrie) erzeugt wurde, ist ebenfalls anrechenbar, und zwar im Ausmaß von 0,14 TWh. Zudem lag das zuerst angepeilte Mengenziel bei über 10 TWh. Damit wurde im Verhandlungsverlauf auf entsprechende Forderungen der Industrie eingegangen.
Einer Beschlussfassung sollte somit kein inhaltlicher Grund entgegenstehen. Eine faktische Beschlussfassung in dieser Legislaturperiode wiederum ist auch trotz der knappen Zeit bis zur Wahl noch möglich. „Alle Parteien sind nun gefordert, das EGG rasch zu beschließen. Es gibt keinen Platz für Ausreden mehr. Wird das EGG aufgrund des Rückziehers einer oder mehrerer Parteien nicht beschlossen, ist einzig und allein nicht vorhandener Wille ausschlaggebend. Und wie kann man als Wähler am 29. September eine Partei wählen, auf deren Wort kein Verlass ist?“