Schulen und Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG)
HIntergrund
Nicht nur in Wien gibt es Schulen, die Strom zu vergleichsweise hohen Kosten und mit 108 gCO2/kWh beziehen. Dächer und Fassaden dieser und anderer Gebäude bieten die Möglichkeit, Photovoltaik-Anlagen zu installieren, um sauberen Strom bereitzustellen. Im Sommer bzw. an Feiertagen und zur Ferienzeit stellt sich das Problem, dass entsprechende Gebäude nicht genutzt werden. Zur Versorgung dieser und anderer Gebäude bieten sich Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) an.
Eine EEG darf Energie (Strom, Wärme oder erneuerbares Gas) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. EEGs nutzen die Anlagen des Netzbetreibers (wie das Stromnetz), dabei müssen sie immer innerhalb des Konzessionsgebiets eines einzelnen Netzbetreibers angesiedelt sein.
EEGs sind auf den „Nahebereich“ beschränkt, welcher im Stromnetz durch die Netzebenen definiert wird.
Die Teilnehmer:innen einer lokalen EEG sind innerhalb der Netzebenen 6 und 7 (Niederspannungsnetz) miteinander verbunden, werden auch die Netzebene 4 (nur die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk) und 5 miteinbezogen, spricht man von regionalen EEG.
Mitglieder oder Gesellschafter von EEGs können Privat- oder Rechtspersonen sein, Gemeinden, lokale Behörden oder auch KMUs.
Sie müssen im Nahebereich der Erzeugungsanlage(n) angesiedelt sein.
Als Organisationsform ist für EEGs vom Verein bis zur Kapitalgesellschaft vieles möglich, allerdings stehen der regionale Nutzen und die Vorteile der Mitglieder im Vordergrund. Der Hauptzweck von EEGs liegt nicht im finanziellen Gewinn, dies muss in den Statuten verankert sein oder sich aus der Organisationsform der Energiegemeinschaft ergeben.
Eine EEG darf Energie (Strom, Wärme oder erneuerbares Gas) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. EEGs nutzen die Anlagen des Netzbetreibers (wie das Stromnetz), dabei müssen sie immer innerhalb des Konzessionsgebiets eines einzelnen Netzbetreibers angesiedelt sein.
EEGs sind auf den „Nahebereich“ beschränkt, welcher im Stromnetz durch die Netzebenen definiert wird.
Die Teilnehmer:innen einer lokalen EEG sind innerhalb der Netzebenen 6 und 7 (Niederspannungsnetz) miteinander verbunden, werden auch die Netzebene 4 (nur die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk) und 5 miteinbezogen, spricht man von regionalen EEG.
Mitglieder oder Gesellschafter von EEGs können Privat- oder Rechtspersonen sein, Gemeinden, lokale Behörden oder auch KMUs.
Sie müssen im Nahebereich der Erzeugungsanlage(n) angesiedelt sein.
Als Organisationsform ist für EEGs vom Verein bis zur Kapitalgesellschaft vieles möglich, allerdings stehen der regionale Nutzen und die Vorteile der Mitglieder im Vordergrund. Der Hauptzweck von EEGs liegt nicht im finanziellen Gewinn, dies muss in den Statuten verankert sein oder sich aus der Organisationsform der Energiegemeinschaft ergeben.
Referenten beim Solarstammtisch von EUROSOLAR AUSTRIA
Vor Ort beim Solarstammtisch von EUROSOLAR AUSTRIA referieren DI Stephan Heidler, interimistischer Leiter der Österreichischen Koordinierungsstelle Energiegemeinschaften sowie Dipl.-Ing.in Dr.in Bente Knoll, Geschäftsführung, Büro für nachhaltige Entwicklung B-NK GmbH (am 05.10.2024 mit dem Österreichischen Solarpreis ausgezeichnet worden).
Ist das Thema auch spannend für Sie?
Der Solarstammtisch von EUROSOLAR AUSTRIA findet am 16.01.2025 ab 18:30 Uhr statt in 1130 Wien, Maxingstraße 76, Hotel-Restaurant Bergwirt Schönbrunn.
Vor Ort wird ein Videomitschnitt erstellt.
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Der Solarstammtisch von EUROSOLAR AUSTRIA findet am 16.01.2025 ab 18:30 Uhr statt in 1130 Wien, Maxingstraße 76, Hotel-Restaurant Bergwirt Schönbrunn.
Vor Ort wird ein Videomitschnitt erstellt.