Stromkennzeichnung 2021: 85,39 Prozent der Nachweise aus erneuerbaren Energieträgern
Die jährliche Überprüfung der Stromkennzeichnung durch die Regulierungsbehörde E–Control hat gezeigt, dass im Jahr 2021 85,39. Prozent der Nachweise aus erneuerbaren Energieträgern stammen. "Der Anteil der Erneuerbaren in der Stromkennzeichnung ist damit zwar im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen, kann aber nach wie vor als sehr positiv bezeichnet werden. Im Jahr 2020 wurden 85,88 Prozent Nachweise aus erneuerbaren Energieträgern eingesetzt, im Jahr 2019 lag dieser Wert aber noch bei 81,38 Prozent.", zitiert der Vorstand der E–Control, Alfons Haber, aus dem soeben veröffentlichten Strom– und Gaskennzeichnungsbericht. Der Anteil bei den fossilen Energieträgern ist von 13,5 Prozent im Jahr 2020 auf 14,28 Prozent gestiegen.
Der Anteil der bekannten sonstigen Energieträger an den eingesetzten Nachweisen lag bei 0,33 Prozent und ist leicht zurück gegangen (Vergleichswert 2020: 0,47 Prozent). 126 Lieferanten haben im Jahr 2021 zu 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energieträgern ausgewiesen. Im Vorjahr waren es noch 135 Lieferanten. "Der Rückgang liegt unter anderem daran, dass einige Lieferanten ihre Tätigkeit eingestellt haben bzw. dass es zu Verschmelzungen mit anderen Unternehmen gekommen ist.", erläutert Haber. 80 Lieferanten haben ausschließlich Nachweise aus Österreich für die Stromkennzeichnung eingesetzt.
Und Alfons Haber betont: "Die E–Control ist die einzige Stelle, die dazu berechtigt ist, Nachweise für Strom und Gas auszustellen und die Strom– und Gaskennzeichnung zu überwachen. Damit wird ein garantiert betrugssicheres und transparentes System gewährleistet."
Mehr Nachweise aus dem Ausland
Für die österreichische Stromkennzeichnung sind nur jene Herkunftsnachweise zugelassen, die strengen, klar vorgegebenen Kriterien und einer Auditierung entsprechen. Der Einsatz von ausländischen Nachweisen hat im Vergleich zum Vorjahr zugenommen und lag bei 32,1 Prozent (nach 28,13 Prozent im Jahr 2020). Norwegen bleibt mit 15,18 Prozent auch 2021 der Hauptlieferant für ausländische Nachweise in Österreich, gefolgt von den Niederlanden mit 6,68 Prozent und Frankreich mit 2,98 Prozent.", so Haber.
Neues im Jahr 2023
2022 ist für die Stromkennzeichnung ein markantes Jahr. "Das heurige Jahr markiert das Ende des in dieser Form seit 2010 bestehenden Stromkennzeichnungssystems. Ab 2023 werden schrittweise Neuerungen auf Basis des Erneuerbaren–Ausbau–Gesetzes (EAG) und des ElWOG eingeführt.", erläutert der Vorstand der E–Control, Wolfgang Urbantschitsch. Und er führt aus, was man sich darunter vorstellen kann: "Die größten Neuerungen betreffen dabei die Ausweisung des sogenannten gemeinsamen Handels von Strom und Herkunftsnachweisen, die Gliederung nach primärer und sekundärer Stromkennzeichnung, die einheitliche Darstellung auf Rechnungen und Werbematerialien sowie die künftig geregelte Ausweisung von Produktmixen. Dadurch soll die Transparenz und der Informationsgehalt der Stromkennzeichnung weiter verbessert und an ein geändertes Nachfrageverhalten hin zu mehr Umweltbewusstsein angepasst werden."
Künftig auch Gas belegt
Mehr Transparenz gibt es künftig auch im Gasbereich. Hier wird die bisher freiwillige Gaskennzeichnung ebenfalls verpflichtend. "Im Gegensatz zur Stromkennzeichnung wird bei Gas aber auch die Ausweisung von Gas unbekannter Herkunft möglich sein. Das ist notwendig, da es derzeit noch sehr geringe Mengen an Herkunftsnachweisen bei Gas gibt.", so Urbantschitsch.
Zwtl.: Alles muss belegt werden
Sämtliche Stromlieferanten, die in Österreich Endkund:innen beliefern, sind dazu verpflichtet, die Primärenergieanteile ihrer Lieferungen offenzulegen. Grundlage dabei ist der sogenannte Versorgungsmix des Unternehmens, also die gesamte Aufbringung des Lieferanten an Endverbraucher:innen. Die Stromkennzeichnung muss auf der Jahresabrechnung sowie auf Werbe– und Informationsmateriailen dargestellt werden. Ab dem Jahr 2023 gilt dies auch für Gaslieferanten.
Der neue Strom– und Gaskennzeichnungsbericht ist auf der Homepage der E–Control abrufbar.
Der Anteil der bekannten sonstigen Energieträger an den eingesetzten Nachweisen lag bei 0,33 Prozent und ist leicht zurück gegangen (Vergleichswert 2020: 0,47 Prozent). 126 Lieferanten haben im Jahr 2021 zu 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energieträgern ausgewiesen. Im Vorjahr waren es noch 135 Lieferanten. "Der Rückgang liegt unter anderem daran, dass einige Lieferanten ihre Tätigkeit eingestellt haben bzw. dass es zu Verschmelzungen mit anderen Unternehmen gekommen ist.", erläutert Haber. 80 Lieferanten haben ausschließlich Nachweise aus Österreich für die Stromkennzeichnung eingesetzt.
Und Alfons Haber betont: "Die E–Control ist die einzige Stelle, die dazu berechtigt ist, Nachweise für Strom und Gas auszustellen und die Strom– und Gaskennzeichnung zu überwachen. Damit wird ein garantiert betrugssicheres und transparentes System gewährleistet."
Mehr Nachweise aus dem Ausland
Für die österreichische Stromkennzeichnung sind nur jene Herkunftsnachweise zugelassen, die strengen, klar vorgegebenen Kriterien und einer Auditierung entsprechen. Der Einsatz von ausländischen Nachweisen hat im Vergleich zum Vorjahr zugenommen und lag bei 32,1 Prozent (nach 28,13 Prozent im Jahr 2020). Norwegen bleibt mit 15,18 Prozent auch 2021 der Hauptlieferant für ausländische Nachweise in Österreich, gefolgt von den Niederlanden mit 6,68 Prozent und Frankreich mit 2,98 Prozent.", so Haber.
Neues im Jahr 2023
2022 ist für die Stromkennzeichnung ein markantes Jahr. "Das heurige Jahr markiert das Ende des in dieser Form seit 2010 bestehenden Stromkennzeichnungssystems. Ab 2023 werden schrittweise Neuerungen auf Basis des Erneuerbaren–Ausbau–Gesetzes (EAG) und des ElWOG eingeführt.", erläutert der Vorstand der E–Control, Wolfgang Urbantschitsch. Und er führt aus, was man sich darunter vorstellen kann: "Die größten Neuerungen betreffen dabei die Ausweisung des sogenannten gemeinsamen Handels von Strom und Herkunftsnachweisen, die Gliederung nach primärer und sekundärer Stromkennzeichnung, die einheitliche Darstellung auf Rechnungen und Werbematerialien sowie die künftig geregelte Ausweisung von Produktmixen. Dadurch soll die Transparenz und der Informationsgehalt der Stromkennzeichnung weiter verbessert und an ein geändertes Nachfrageverhalten hin zu mehr Umweltbewusstsein angepasst werden."
Künftig auch Gas belegt
Mehr Transparenz gibt es künftig auch im Gasbereich. Hier wird die bisher freiwillige Gaskennzeichnung ebenfalls verpflichtend. "Im Gegensatz zur Stromkennzeichnung wird bei Gas aber auch die Ausweisung von Gas unbekannter Herkunft möglich sein. Das ist notwendig, da es derzeit noch sehr geringe Mengen an Herkunftsnachweisen bei Gas gibt.", so Urbantschitsch.
Zwtl.: Alles muss belegt werden
Sämtliche Stromlieferanten, die in Österreich Endkund:innen beliefern, sind dazu verpflichtet, die Primärenergieanteile ihrer Lieferungen offenzulegen. Grundlage dabei ist der sogenannte Versorgungsmix des Unternehmens, also die gesamte Aufbringung des Lieferanten an Endverbraucher:innen. Die Stromkennzeichnung muss auf der Jahresabrechnung sowie auf Werbe– und Informationsmateriailen dargestellt werden. Ab dem Jahr 2023 gilt dies auch für Gaslieferanten.
Der neue Strom– und Gaskennzeichnungsbericht ist auf der Homepage der E–Control abrufbar.